Vor­be­rei­tung auf die Er­käl­tungs­sai­son; Be­su­cher­re­geln

Die Tem­pe­ra­tu­ren wer­den küh­ler. Gleich­zei­tig tre­ten re­spi­ra­to­ri­sche In­fek­te ver­mehrt auf. Um un­se­re Pa­ti­en­tin­nen und Pa­ti­en­ten so­wie un­se­re Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter zu schüt­zen, füh­ren wir Mass­nah­men ein.

In den Ein­gangs­be­rei­chen al­ler un­se­rer Stand­or­te ha­ben wir des­halb Bo­xen mit Mas­ken und Hän­de­des­in­fek­ti­ons­spen­dern auf­ge­stellt.

Maskenpflicht gilt für Patientinnen und Patienten sowie Besuchende in folgenden Fällen:
  • bei Symptomen einer Atemwegserkrankung
  • bei COVID-Isolation und Tröpfchenisolation  + Kontaktisolation mit Maske

Die­se Mass­nah­men gel­ten ab Sams­tag, 21. Ok­to­ber 2023, für sämt­li­che am­bu­lan­ten und sta­tio­nä­ren Be­rei­che.

Kon­takt

Krisenstab