Die Klinik für Schlafmedizin ist die spezialisierte Adresse für Prävention, Diagnose und Therapie von Schlafstörungen aller Art. Patientinnen und Patienten ab sechs Jahren werden individuell abgeklärt sowie ambulant, stationär oder mittels begleiteter Online-Therapie behandelt. Ziel ist es, die Menschen möglichst schnell und nachhaltig zu einem gesunden und erholsamen Schlaf zu führen.
Der erste Schritt zu einem besseren Schlaf ist ein umfassendes Anamnesegespräch in unserer Sprechstunde. Wir betreuen und behandeln Erwachsene, Jugendliche sowie Kinder ab sechs Jahren. Über das Anmeldeformular für Patienten können Sie sich direkt für ein Erstgespräch anmelden.
Es gibt vielfältige Gründe, wieso Menschen schnarchen und entsprechend müde oder abgeschlagen sind. In Kooperation mit den regionalen Fachärzten bietet unsere Klinik regelmässig Schnarchsprechstunden in Luzern und in Bülach an. Sie treffen in 60 Minuten drei Experten aus den Fachgebieten HNO, Schlafmedizin sowie Zahnmedizin und erhalten individuelle Therapieempfehlungen.
Wir untersuchen Ihren Schlaf und erfassen Schlafdauer sowie Schlafqualität mit verschiedenen Diagnosemethoden:
Heute sind über 90 Arten von Schlaf- und Wachstörungen klassifiziert. Zu den häufigsten Störungen zählen diese sechs Gruppen:
Unsere Schlafexperten stimmen die Behandlungen und Therapien individuell auf Sie ab.
Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Prävention von Schlafstörungen und tragen unser Wissen in Form von Vorträgen, Workshops und Beratungen in Unternehmungen und Organisationen weiter.
Kostenübernahme Krankenkassen
Ambulante Behandlungen
Die Kosten für ambulante Behandlungen, das Schlaflabor, die CPAP-Therapie sowie die Schnarchsprechstunden werden von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse übernommen (abzüglich vereinbarter Franchise und Selbstbehalt).
Stationärer Aufenthalt
Seit dem 1. Januar 2012 beteiligt sich der Wohnkanton eines Grundversicherten auch an den ausserkantonalen Behandlungskosten.
Welche Kosten werden übernommen?
Wenn das Behandlungsspital auf der Spitalliste Ihres Wohnkantons ist, dann übernehmen Ihre Krankenkasse und der Wohnkanton die vollen Behandlungskosten.
Wenn das Behandlungsspital zwar auf einer Spitalliste ist, nicht aber auf derjenigen Ihres Wohnkantons, dann gilt:
Wenn es keinen zwingenden Grund für die Durchführung der Behandlung in diesem Spital gibt, dann übernehmen Krankenkasse und Wohnkanton nur diejenigen Kosten, welche anfallen würden, wenn Sie sich in einem Listenspital Ihres Wohnkantons behandeln lassen würden. Sofern sich eine Differenz ergibt, wird diese entweder von einer entsprechenden Zusatzversicherung oder durch Sie persönlich gedeckt.
Da die Klinik für Schlafmedizin Bad Zurzach auf der Spitalliste des Kantons Aargau ist, bedeutet dies für Sie:
Sind Sie Patient mit Wohnsitz im Kanton Aargau, werden die Kosten für die Behandlung vollumfänglich von Kanton und Krankenkasse bezahlt.
Sind Sie Patient mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Aargau, übernehmen Ihr Wohnkanton und Ihre Krankenkasse nur so viel, wie eine entsprechende Behandlung in einem Referenzspital in Ihrem Kanton kosten würde. Eine allfällige Differenz wird, falls Sie eine Zusatzversicherung (z.B. Grundversicherung ganze Schweiz) haben, von dieser übernommen, sonst müssten Sie eine allfällige Differenz selber bezahlen.
Unsere Empfehlung: Falls Sie grundversichert sind, ergänzen Sie Ihre Versicherung für wenig Geld mit einer Spital-Zusatzversicherung für die ganze Schweiz. Warum? Sobald Sie diese Zusatzversicherung haben, können Sie in der Regel das Spital frei wählen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
Schwierigkeiten beim Einschlafen? Häufiges Aufwachen? Oder stundenlanges Wachliegen in der Nacht?
Unsere Onlinetherapie ist zeit- und ortsungebunden und basiert auf dem kognitiv-verhaltenstherapeutischen Therapieansatz.
Während der gesamten Therapie betreuen Sie unsere Experten online persönlich. Tipp: Bitte prüfen Sie bei Ihrer Krankenkassen die Übernahme der Kosten.
Schlafstörungen bei Kindern und Jugendlichen kommen ebenso häufig vor wie bei Erwachsenen. Studien belegen, dass Schlafstörungen bei Kindern sich nachteilig auf deren Entwicklung auswirken. Trotzdem werden sie leider oft übersehen.
Bei der Beurteilung von kindlichen Schlafstörungen müssen alterstypische Ausprägungen und Merkmale beachtet werden. Während im Vorschulalter Widerstand bei den Bettvorbereitungen, häufiges nächtliches Erwachen oder der Angstschreck (Pavor nocturnus) die häufigsten Schlafstörungen sind, kommen im Schulalter und in der Adoleszenz vor allem Einschlafschwierigkeiten und Tagesmüdigkeit vor.
Haben Kinder oder Jugendliche über einen Zeitraum von einem Monat in der Hälfte der Nächte Schlafprobleme, so sollte das Schlafproblem abgeklärt werden. Eine erste Anlaufstelle kann dabei der Kinder- oder Hausarzt sein.
Die ZURZACH Care Klinik für Schlafmedizin Bad Zurzach betreut Kinder ab 6 Jahren.
Sie können sich bereits tagsüber auf einen guten Schlaf vorbereiten. Leben Sie achtsam im Hier und Jetzt, lösen Sie Anspannungen in den Muskelpartien und entspannen Sie Ihren Geist mit diesen Übungen.